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Informationen an alle Eltern, Schülerinnen und Schüler - Woche 2

  

Sehr geehrte Eltern, 
liebe Schülerinnen und Schüler, 

auch im Verlaufe der zweiten Woche nach Schulschließung haben mich zahlreiche Informationen erreicht und ich darf Ihnen einen Rück- und Ausblick geben:

„Homeschooling“: Zunächst herzlichen Dank für Ihre und Eure vielfältigen Rückmeldungen zu Fragen der technischen Umsetzung des „Homeschooling“ und der Gestaltung des Aufgabenpensums. Dieser Austausch hat viele Herausforderungen und Detailfragen adressiert und wir sind zu gemeinsamen Lösungen gelangt. Das gesamte Kollegium des Paulinum ist sehr froh über die konstruktive Zusammenarbeit und das riesige Engagement von Schülerinnen und Schülern und Eltern und möchten sagen: Bitte weiter so.

Abitur: NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer hat heute in einer Presseerklärung Folgendes bekannt gegeben: Die Abiturprüfungen in NRW finden statt, werden aber um drei Wochen verschoben. Prüfungsbeginn ist der 12. Mai 2020, Prüfungsende der 25. Mai 2020. Für Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht wahrnehmen können, wird es einen zentralen Nachschreibetermin geben. Die Prüfungen werden, so die Ministerin, unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Gesundheit der Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler habe für das Ministerium oberste Priorität. Den genauen Wortlaut der Presseerklärung mit ergänzenden Informationen finden Sie hier: 
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressemitteilungen/2020_17_LegPer/PM20200327_Abi-Zeitplan/index.html
Wir erwarten noch genaue, rechtlich verbindliche Maßgaben in Bezug auf Terminplan und Umsetzungsbestimmungen, bis heute Mittag sind noch keine Ausführungsbestimmungen eingegangen. Wir informieren Sie und Euch umgehend, sobald wir konkrete Informationen erhalten.

Lernangebote und deren Benotung: Das Schulministerium stellt klar, dass es sich bei den bis zum Beginn der Osterferien von Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellten Materialien und Aufgaben nicht um Inhalte von Prüfungsrelevanz handeln kann. Gleichwohl sollen Schülerinnen und Schüler die ihnen gestellten Aufgaben – auch in ihrem eigenen Interesse – natürlich in angemessener Zeit bearbeiten. Eine Leistungskontrolle oder Leistungsbewertung ist damit nicht verbunden. Mit den in angemessenem Umfang bereitgestellten Aufgaben soll erreicht werden, dass der Unterricht nach Beendigung der derzeitigen Maßnahmen nach Möglichkeit ohne großen Vorlauf wiederaufgenommen werden kann.

„Blaue Briefe“: Aufgrund des derzeit ruhenden Schulbetriebs werden in diesem Schuljahr keine Benachrichtigungen gemäß § 50 Absatz 4 Schulgesetz NRW wegen Versetzungsgefährdung (sog. Blaue Briefe) versandt. Hieraus folgt wie bei einer unterlassenen Benachrichtigung im Einzelfall, dass bei einer Versetzungsentscheidung nicht abgemahnte Minderleistungen in einem Fach nicht berücksichtigt werden. Weitere Ausführungsbestimmungen liegen derzeit nicht vor.

Schulfahrten: Die Schulleitungen sind angewiesen, unabhängig von der Dauer des derzeit ruhenden Schulbetriebs in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen. Entsprechende Buchungen wurden und werden von mir daher storniert. 

Schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten: Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern. Davon auszunehmen sind, so das Ministerium, die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“.

Notbetreuung: Sollten Sie als Eltern zur sog. „kritischen beruflichen Infrastruktur“ (medizinisches Personal, Pflegepersonal, etc., s. letzte Elternmail) gehören und dringenden Betreuungsbedarf auch über das Wochenende und die Osterferien haben, teilen Sie uns das bitte zeitnah und schriftlich mit. In der Anlage finden Sie zudem einen Elternbrief der Ministerin Yvonne Gebauer, der uns heute zugegangen ist und Informationen zum Thema Notbetreuung bietet. Ich darf Sie um Kenntnisnahme bitten.

Wie versprochen gilt auch weiterhin: Ich halte Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden und wünsche Ihnen, Euch und uns allen eine gute Weiterarbeit, ein schönes Wochenende und beste Gesundheit.

Ihr und Euer
Dr. Tobias Franke

Brief der Ministerin Gebauer 

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