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Informationen zum Wiederbeginn des Unterrichts

  

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

herzliche Grüße aus dem Gymnasium Paulinum. Ich hoffe, es geht Ihnen und Euch gut und wir können gemeinsam die nächsten schulischen Schritte angehen. Wie den Nachrichten zu entnehmen ist, wird es eine schrittweise Öffnung des gesellschaftlichen Lebens geben, die Gymnasien in NRW gehen diese Schritte zeitnah mit. Gemäß offizieller E-Mails des Schulministeriums NRW vom Mittwoch dieser Woche sowie vom späten gestrigen Abend gibt es verschiedene relevante Informationen, die ich für Sie und Euch zusammengefasst habe:

Wiederaufnahme des Schulbetriebs für den Abiturjahrgang zum 23. April 2020: Am kommenden Montag, dem 20. April 2020, sollen in Nordrhein-Westfalen die weiterführenden Schulen wieder öffnen, allerdings zunächst nur, damit Lehrerinnen und Lehrer und Schulträger drei Tage Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme des Unterrichts schaffen zu können. Ab Donnerstag, den 23. April 2020, sollen dann jene Schülerinnen und Schüler wieder in die Schule gehen können, die in Vorbereitung auf ihre Prüfungen und Abschlüsse stehen, konkret sind das am Gymnasium Paulinum die Schülerinnen und Schüler der Q2.

Sollte die Entwicklung der Infektionsraten es zulassen, dann sollen die Schulen schrittweise ab dem 4. Mai 2020 geöffnet werden. Die Modalitäten dieser Öffnung werden noch zu klären sein. Bis dahin erhalten alle Schülerinnen und Schüler weiter Homeschooling, d. h., die Schülerinnen und Schüler arbeiten unter digitaler Anleitung weiter selbstgesteuert zu Hause. Sie erhalten Aufgaben und Rückmeldungen/ Lösungen durch die jeweilige Fachlehrkraft. Dazu nutzt das Gymnasium Paulinum weiterhin unsere Kanäle iServ und Microsoft Teams.

Die Abiturientinnen und Abiturienten sollen ab Donnerstag, 23. April 2020, die Gelegenheit bekommen, sich gezielt auf die Abiturprüfungen vorzubereiten. Dabei geht es jedoch nicht um die Wiederaufnahme des Unterrichts nach Stundenplan. Vielmehr sollen sie in ihren jeweiligen Prüfungsfächern noch einmal gezielte Lernangebote erhalten. Die Wahrnehmung dieser Angebote ist freiwillig. Schülerinnen und Schüler, die sich zuhause auf ihre Prüfungen vorbereiten wollen, können das tun. Diese Schülerinnen und Schüler sind am Gymnasium Paulinum gebeten, sich bis Mittwoch, 22. April 2020, von diesem Lernangebot bei den Tutoren abzumelden – sie erhalten die Unterrichtsmaterialien auf digitalem Wege.

Die Verschiebung der Abiturprüfungen um drei Wochen gibt zudem jenen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Schulschließungen noch nicht alle Leistungsnachweise für die Zulassung zu den Abiturprüfungen erbringen konnten – also noch nicht alle so genannten Vorabiturklausuren geschrieben haben – Gelegenheit, das nachzuholen. Das Gymnasium Paulinum wird einen Termin mit dem Mariengymnasium abstimmen.

Wir informieren Euch, liebe Schülerinnen und Schüler der Q2, noch in gesonderten Mails über alle Rahmenbedingungen, d. h. über Zeiten, Räume, Unterrichtsformen, Hygienemaßnahmen, etc.

Es gilt weiterhin der Grundsatz, dass Gesundheitsschutz und Infektionshygiene oberste Priorität haben. Daher werden wir in den kommenden Tagen zusammen mit dem Schulträger einen Hygieneplan erarbeiten und ein Raumnutzungskonzept erstellen, das einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellt. Klassen und Kurse werden nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, so dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird. Hierzu, wie auch zur Frage der infektionsschutzrechtlich zulässigen Nutzung der Schulbusse, werden wir zeitnah informieren. 

Lernen auf Distanz, Versetzung und Sitzenbleiben:

Das Ministerium hat die Aussagen zur Bewertung von Leistungen des Homeschooling noch einmal konkretisiert:

„Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können, wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen. Es gilt auch weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.“ (Quelle: 14. Mail des MSB zu Corona vom 16. April 2020)

Zur Frage der Versetzung geht aus den gestrigen Äußerungen von Ministerin Gebauer und der Internetseite des MSB hervor, dass Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr generell in die nächsthöhere Jahrgangsstufe übergehen können sollen. Dies erscheint als gerechte, schülerorientierte Lösung, denn es ist nicht damit zu rechnen, dass zeitnah bis zu den Sommerferien wieder ein Vollbetrieb mit einem Unterricht nach Stundenplan in allen Jahrgangsstufen wird aufgenommen werden können.

Ähnliches gilt für das Ende der Erprobungsstufe nach Klasse 6. Vor dem Hintergrund eines allenfalls eingeschränkten Unterrichtsangebots im zweiten Schulhalbjahr sollten auf dieser Grundlage keine Entscheidungen der Klassenkonferenz über einen Wechsel des Bildungsgangs – und damit verbunden der Schulform – erfolgen.

Allerdings soll den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern auch die Möglichkeit gegeben werden, die Entscheidung zu treffen, gegebenenfalls das Schuljahr zu wiederholen. Eine solche freiwillige Wiederholung soll dann aber nicht als Sitzenbleiben gewertet werden. Hierzu wird es weitere Informationen und rechtlich bindende Rahmenbedingungen geben.

Notbetreuung: Das Notbetreuungsangebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten und ggf. um weitere Bedarfsgruppen, die nach der geltenden Leitlinie zu den kritischen Infrastrukturen gehören, erweitert.

Sollten Sie zum Kreis der systemrelevanten Personen gehören und eine Betreuung für Montag (und weitere Tage) benötigen, melden Sie Ihr Kind bitte bis heute, 14 Uhr, dafür an. Im Laufe der Woche bitten wir immer um Anmeldung bis spätestens 10 Uhr des Vortages.

Den vollständigen Wortlaut der Schulmails können Sie hier einsehen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, wir stehen jetzt am Anfang der schrittweisen Schulöffnung. Viele Informationen und Ausführungsbestimmungen werden erst in den kommenden Tagen bei den Schulen eingehen. Ich halte Sie und Euch weiter auf dem Laufenden. Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Inga Hobbeling ist weiterhin erreichbar. Ihnen und uns allen wünsche ich für die kommende Zeit weiterhin eine gute Zusammenarbeit, wir stehen Ihnen und Euch mit Rat und Tat und nach besten Kräften und Möglichkeiten zur Verfügung.

Herzlichst

Ihr und Euer

Dr. Tobias Franke

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